Grenzüberschreitende Abfallverbringung: Digitale Vorgaben sicher erfüllen

eTFSportal

Die Lösung für die grenzüberschreitende Abfallverbringung

Die grenzüberschreitende Abfallverbringung stellt hohe Anforderungen an die Antragsstellung, die Dokumentations- und Nachweispflichten. eTFSportal ist Ihre maßgeschneiderte Lösung um Zeit und Ressourcen einzusparen sowie die Rechtssicherheit in den Prozessen zu erhöhen.

Elektronische Meldepflicht für alle grenzüberschreitenden Transporte ist ab 2026 verpflichtend!

Was Unternehmen über die Verordnung (EU) 2024/1157 wissen müssen:

Am 21. Mai 2026 tritt die neue Verordnung (EU) 2024/1157 über die Verbringung von Abfällen vollumfänglich in Kraft und bringt merkliche Veränderungen für Unternehmen mit sich, die mit grenzüberschreitenden Abfallverbringungen arbeiten. Ziel ist es, die Abläufe zu modernisieren, transparenter zu gestalten und Umweltstandards beim Abfallexport deutlich zu verbessern.

Die Neuerungen im Überblick

  • Notifizierungen und Transportvorgänge müssen künftig elektronisch erstellt und übermittelt werden. Papierformulare verlieren ihre Gültigkeit.
  • Alle relevanten Informationen: Art und Menge des Abfalls, Herkunft, Zielort, Transportweg sowie beteiligte Akteure sind vor Transportbeginn digital bereitzustellen.
  • Transporte der sogenannten „Grünen Liste“, die bislang keiner Notifizierungspflicht unterlagen, sind ebenfalls betroffen.
  • Einführung eines zentralen EU-Systems für die elektronische Übermittlung und den Austausch von Informationen und Dokumenten
  • Die Interoperabilität zwischen dem europäischen System DIWASS und anderen digitalen Lösungen ist vorgesehen mit dem Ziel eine flüssige Kommunikation zwischen Behörden und Unternehmen zu ermöglichen.

Empfehlung für Unternehmen

Jetzt auf die steigenden Anforderungen der Verordnung (EU) 2024/1157 über die Verbringung von Abfällen vorbereiten. Machen Sie sich mit den neuen Anforderungen vertraut. Wir stehen Ihnen mit unserer Expertise zur Verfügung.
Sprechen sie uns an!

Digitale Lösungen für komplexe Anforderungen

Das eTFSportal von Axians eWaste
Unsere Softwarelösung unterstützt bei der Verwaltung von Notifizierungen und Transportvorgängen auf Basis der neuen elektronischen Standards. Bereits heute können die Transporte nach grüner Liste (Annex VII) und gelber Liste (Annex IB) elektronisch übermittelt werden.

Die EEW Energy from Waste GmbH geht seit 2016 einen innovativen Weg. Mit dem eTFSportal dokumentiert das Unternehmen seine internationalen Transportvorgänge voll digital.

Technische Features

  • Cloud-Zugang ermöglicht den Zugriff von jedem Ort, auch über mobile Endgeräte
  • Formular-Validierung: Dokumente sind vollständig und logisch richtig ausgefüllt
  • Anbindungsmöglichkeit an Waage- oder ERP-Systeme
  • Portalbedienung mehrsprachig
  • Professionelles Hosting: DSGVO-konform und zuverlässig in Deutschland
Mit dem eTFSportal wird aus einer regulatorischen Herausforderung eine digitale Chance für mehr Effizienz, Transparenz und Sicherheit im grenzüberschreitenden Abfallmanagement.

Wir unterstützen Sie bei Fragen sowie bei der Umstellung auf den elektronischen Datenaustausch. Schreiben Sie uns direkt eine Nachricht über unser Kontaktformular.

Wir beantworten Ihre Fragen zu DIWASS und der neuen EU-Verordnung 2024/1157

1. Was beinhaltet die neue Abfallverbringungsverordnung der EU?

Die EU-Abfallverbringungsverordnung legt die Regeln für den grenzüberschreitenden Transport von Abfällen innerhalb der Europäischen Union sowie für Ein- und Ausfuhren fest. Im April 2024 wurde die neue, umfassende Verordnung (EU) 2024/1157 veröffentlicht. Nach einer Übergangsfrist tritt sie am 21. Mai 2026 vollständig in Kraft und ersetzt die bisher geltende Verordnung (EG) Nr. 1013/2006.


Wichtigste Neuerungen:

  • Vollständige Digitalisierung über DIWASS
  • Schärfere Kontrolle illegaler Transporte
  • Neue Beschränkungen für Plastik- und Elektro-Schrott
  • Erweiterte Dokumentations- und Nachverfolgungspflichten (Annex-IB und Annex-VII)

Verordnung (EU) 2024/1157 über die Verbringung von Abfällen: Verordnung - EU - 2024/1157 - DE - EUR-Lex

Durchführungsverordnung (EU) 2025/1290: Durchführungsverordnung - EU - 2025/1290 - DE - EUR-Lex

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1. Was beinhaltet die neue Abfallverbringungsverordnung der EU?

Von der neuen Abfallverbringungsverordnung (EU) 2024/1157 sind alle am Verbringungsprozess beteiligten 

 Akteure betroffen. 


Darunter zählen:

  • Ex- oder Importeure
  • Transportunternehmen
  • Entsorgungsbetriebe
  • Zuständige Behörden am Versandort, für die Durchfuhr, sowie am Bestimmungsort
  • Empfängerstaaten

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1. Was beinhaltet die neue Abfallverbringungsverordnung der EU?

Bei dem Digital Waste Shipment System (DIWASS) handelt es sich um das zentrale digitale System der EU für die elektronische Abwicklung grenzüberschreitender Abfallverbringungen. 


Es basiert auf der Abfallverbringungsverordnung (EU) 2024/1157 und soll den Austausch von Informationen und Dokumenten zwischen Unternehmen und Behörden vereinfachen.

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1. Was beinhaltet die neue Abfallverbringungsverordnung der EU?

14. Juli 2025: Veröffentlichung der technischen Durchführungsbestimmungen (EU 2025/1290).


21. Mai 2026: alle grenzüberschreitenden Abfalltransporte müssen elektronisch über das DIWASS-System gemeldet werden.


21. Mai 2027: Wegfall der Übergangsfristen für Notifizierungen, die vor dem 21. Mai 2026 in Papierform beantragt wurden.

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1. Was beinhaltet die neue Abfallverbringungsverordnung der EU?

Die prozessbeteiligten Akteure haben folgende zentrale Pflichten im Rahmen der neuen EU-Abfallverbringungsverordnung:

  • Registrierung Ihres Unternehmens und der Standorte im DIWASS-System
  • Elektronische Vorabmeldung über das DIWASS für alle Transporte
  • Einholung von Genehmigungen von Export-, Import- und Transitbehörden
  • Vollständige digitale Führung aller Dokumente (mit Ausnahme der Übergangsregelungen)
  • Digitale Hinterlegung aller Sicherheitsleistungen

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1. Was beinhaltet die neue Abfallverbringungsverordnung der EU?

Transporteure müssen ab dem 21. Mai 2026 sämtliche grenzüberschreitende Abfalltransporte vollständig elektronisch über das DIWASS abwickeln. Dies erfordert eine vorherige Registrierung im DIWASS. Die erforderlichen Dokumente (Notifizierung, Transportdaten) müssen elektronisch bearbeitet, archiviert und an alle Akteure und Behörden übermittelt werden. 


Papierformulare entfallen (mit Aufnahme der Übergangsregelungen).

Die Axians eWaste unterstützt bei der Registrierung im DIWASS.

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1. Was beinhaltet die neue Abfallverbringungsverordnung der EU?

Die Axians eWaste bietet mit dem eTFSportal seit über 9 Jahren eine etablierte Plattform für die elektronische Abwicklung notifizierungspflichtiger Abfälle an. 


Im Rahmen der Anforderungen der neuen Abfallverbringungsverordnung wird das eTFSportal mit neuen Schnittstellen an das DIWASS System angebunden.

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1. Was beinhaltet die neue Abfallverbringungsverordnung der EU?

Die Nutzung des eTFSportal bietet gegenüber dem zentralen EU-System DIWASS mehrere Vorteile:


  • Vollständige Integration in bestehende ERP-, Logistik- und Entsorgungsprozesse
  • Einfache und effiziente Erstellung von Notifizierungen und Transportpapieren mittels Stammdaten
  • Intuitive Benutzeroberfläche
  • Genehmigungspflichten und Sicherheitsleistungen überwachen und berechnen
  • Stapelfunktion für die Erstellung und Bearbeitung mehrerer Transportpapiere
  • Plausibilitätsprüfung der Dokumente vor der Übermittlung an das DIWASS
  • Dashboards zur Statusübersicht, Fristen und Genehmigungen
  • Dokumentenarchivierung für Notifizierungsanträge und Unterlagen (Anhang 1-15)
  • Reporting- und Analysemöglichkeiten
  • Benachrichtigungen bei Fristabläufen
  • Einsatz eines Dispokalenders
  • Registrierungsmanager für DIWASS Benutzer/ Betriebe

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1. Was beinhaltet die neue Abfallverbringungsverordnung der EU?

Für die Durchführung einer Notifizierung sind insbesondere folgende Unterlagen erforderlich:

  • Notifizierungsformular (Anhang IA), das Begleitformular (Anhang IB) sowie Annex VII für die grüne Liste
  • Vertrag zwischen dem Exporteur und dem Importeur
  • Nachweise über finanzielle Sicherheiten oder entsprechende Versicherungen
  • Zusätzliche Dokumente, wie z. B. Laboranalysen, Genehmigungen der vorgesehenen Anlagen oder Umweltzertifikate


Die vollständigen Anforderungen finden sich in Anhang II der Verordnung (EU) 2024/1157: Verordnung - EU - 2024/1157 - DE - EUR-Lex

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1. Was beinhaltet die neue Abfallverbringungsverordnung der EU?

Mit der neuen Abfallverbringungsverordnung (EU) 2024/1157 verlängern sich die Archivierungspflichten wie folgt:


- Mindestens 5 Jahre für die meisten Abfallverbringungen


- Teilweise 3 Jahre für Abfälle der „Grünen Liste“.


Durch die Nutzung des eTFSportal der Axians eWaste wird die Aufbewahrungspflicht für User automatisiert übernommen.

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1. Was beinhaltet die neue Abfallverbringungsverordnung der EU?

Ab dem 21. Mai 2026 sind elektronische Begleitdokumente für alle Abfälle, einschließlich der grünen Liste, über DIWASS verpflichtend.


Das bisherige papierbasierte Verfahren kann bis 21. Mai 2026 weiterhin genutzt werden, sofern die Bestätigung der Empfangsbehörde vorliegt.


Mit dem eTFSportal werden zukünftig auch Annex-VII-Formulare elektronisch erstellt und eingereicht werden können.

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1. Was beinhaltet die neue Abfallverbringungsverordnung der EU?

1. Was beinhaltet die neue Abfallverbringungsverordnung der EU?

Einen Zugang zu eTFSportal erhalten Sie schnell und unkompliziert.


1. Nutzen Sie den Webshop für die Bestellung einer Lizenz: eTFSportal Lizenz - Axians eWaste oder nehmen Sie vorab Kontakt auf: vertrieb@axians-ewaste.com


2. Für Sie wird automatisch ein Mandant auf dem eTFSportal eingerichtet und Sie erhalten die Zugangsdaten zu einem Benutzer.


3. Sie sind sofort arbeitsfähig und können ihre Unterlagen und Daten verwalten.


4. Nach der Registrierung erhalten Sie weitere Einführungsunterstützung.

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