Die Lösung für die grenzüberschreitende Abfallverbringung
Die grenzüberschreitende Abfallverbringung stellt hohe Anforderungen an die Antragsstellung, die Dokumentations- und Nachweispflichten. eTFSportal ist Ihre maßgeschneiderte Lösung um Zeit und Ressourcen einzusparen sowie die Rechtssicherheit in den Prozessen zu erhöhen.
Am 21. Mai 2026 tritt die neue Verordnung (EU) 2024/1157 über die Verbringung von Abfällen vollumfänglich in Kraft und bringt merkliche Veränderungen für Unternehmen mit sich, die mit grenzüberschreitenden Abfallverbringungen arbeiten. Ziel ist es, die Abläufe zu modernisieren, transparenter zu gestalten und Umweltstandards beim Abfallexport deutlich zu verbessern.
Jetzt auf die steigenden Anforderungen der Verordnung (EU) 2024/1157 über die Verbringung von Abfällen vorbereiten.
Machen Sie sich mit den neuen Anforderungen vertraut. Wir stehen Ihnen mit unserer Expertise zur Verfügung.
Sprechen sie uns an!

Die EU-Abfallverbringungsverordnung legt die Regeln für den grenzüberschreitenden Transport von Abfällen innerhalb der Europäischen Union sowie für Ein- und Ausfuhren fest. Im April 2024 wurde die neue, umfassende Verordnung (EU) 2024/1157 veröffentlicht. Nach einer Übergangsfrist tritt sie am 21. Mai 2026 vollständig in Kraft und ersetzt die bisher geltende Verordnung (EG) Nr. 1013/2006.
Wichtigste Neuerungen:
Verordnung (EU) 2024/1157 über die Verbringung von Abfällen: Verordnung - EU - 2024/1157 - DE - EUR-Lex
Durchführungsverordnung (EU) 2025/1290: Durchführungsverordnung - EU - 2025/1290 - DE - EUR-Lex
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Von der neuen Abfallverbringungsverordnung (EU) 2024/1157 sind alle am Verbringungsprozess beteiligten
Akteure betroffen.
Darunter zählen:
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Bei dem Digital Waste Shipment System (DIWASS) handelt es sich um das zentrale digitale System der EU für die elektronische Abwicklung grenzüberschreitender Abfallverbringungen.
Es basiert auf der Abfallverbringungsverordnung (EU) 2024/1157 und soll den Austausch von Informationen und Dokumenten zwischen Unternehmen und Behörden vereinfachen.
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14. Juli 2025: Veröffentlichung der technischen Durchführungsbestimmungen (EU 2025/1290).
21. Mai 2026: alle grenzüberschreitenden Abfalltransporte müssen elektronisch über das DIWASS-System gemeldet werden.
21. Mai 2027: Wegfall der Übergangsfristen für Notifizierungen, die vor dem 21. Mai 2026 in Papierform beantragt wurden.
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Die prozessbeteiligten Akteure haben folgende zentrale Pflichten im Rahmen der neuen EU-Abfallverbringungsverordnung:
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Transporteure müssen ab dem 21. Mai 2026 sämtliche grenzüberschreitende Abfalltransporte vollständig elektronisch über das DIWASS abwickeln. Dies erfordert eine vorherige Registrierung im DIWASS. Die erforderlichen Dokumente (Notifizierung, Transportdaten) müssen elektronisch bearbeitet, archiviert und an alle Akteure und Behörden übermittelt werden.
Papierformulare entfallen (mit Aufnahme der Übergangsregelungen).
Die Axians eWaste unterstützt bei der Registrierung im DIWASS.
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Die Axians eWaste bietet mit dem eTFSportal seit über 9 Jahren eine etablierte Plattform für die elektronische Abwicklung notifizierungspflichtiger Abfälle an.
Im Rahmen der Anforderungen der neuen Abfallverbringungsverordnung wird das eTFSportal mit neuen Schnittstellen an das DIWASS System angebunden.
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Die Nutzung des eTFSportal bietet gegenüber dem zentralen EU-System DIWASS mehrere Vorteile:
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Für die Durchführung einer Notifizierung sind insbesondere folgende Unterlagen erforderlich:
Die vollständigen Anforderungen finden sich in Anhang II der Verordnung (EU) 2024/1157: Verordnung - EU - 2024/1157 - DE - EUR-Lex
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Mit der neuen Abfallverbringungsverordnung (EU) 2024/1157 verlängern sich die Archivierungspflichten wie folgt:
- Mindestens 5 Jahre für die meisten Abfallverbringungen
- Teilweise 3 Jahre für Abfälle der „Grünen Liste“.
Durch die Nutzung des eTFSportal der Axians eWaste wird die Aufbewahrungspflicht für User automatisiert übernommen.
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Ab dem 21. Mai 2026 sind elektronische Begleitdokumente für alle Abfälle, einschließlich der grünen Liste, über DIWASS verpflichtend.
Das bisherige papierbasierte Verfahren kann bis 21. Mai 2026 weiterhin genutzt werden, sofern die Bestätigung der Empfangsbehörde vorliegt.
Mit dem eTFSportal werden zukünftig auch Annex-VII-Formulare elektronisch erstellt und eingereicht werden können.
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Einen Zugang zu eTFSportal erhalten Sie schnell und unkompliziert.
1. Nutzen Sie den Webshop für die Bestellung einer Lizenz: eTFSportal Lizenz - Axians eWaste oder nehmen Sie vorab Kontakt auf: vertrieb@axians-ewaste.com
2. Für Sie wird automatisch ein Mandant auf dem eTFSportal eingerichtet und Sie erhalten die Zugangsdaten zu einem Benutzer.
3. Sie sind sofort arbeitsfähig und können ihre Unterlagen und Daten verwalten.
4. Nach der Registrierung erhalten Sie weitere Einführungsunterstützung.
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Bei Fragen oder Interesse am Produkt, stellen Sie gerne eine Kontaktanfrage. Unser Team wird sich umgehend bei Ihnen melden.
Axians eWaste GmbH
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